Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 12/2021)
Comtinue GmbH
Königsteiner Straße 14
65929 Frankfurt am Main
☏ Telefon: +49 (69) 34875401
✉ E-Mail: info@comtinue.de
1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Geschäftsführer des Unternehmens „comtinue GmbH“ (nachfolgend: „Dienstleister“), mit Sitz in der Bethmannstraße 8 in 65929 Frankfurt am Main und seinen Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“) Anwendung. Individualabreden, die einzelne Bestimmungen abändern oder ausschließen, müssen vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Auch dann, wenn wir in Kenntnis von diesen an den Kunden leisten.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher.
2. Gegenstand der Leistungen
2.1. Gegenstand der Leistungen sind der Service für Server-, Backup-, Client-, und der IT-Betreuung, die Hostingdienstleistung sowie der Handel mit Hard- und Software.
2.2. Der Gegenstand der Leistungen ist mit Ziffer 2.1. nicht abschließend. Wir behalten uns vor auch andere als die vorgenannten Leistungen anzubieten. Mit „Leistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird vorliegend die Dienstleistung oder der Handel mit Waren beschrieben.
2.3. Soweit nicht vertraglich vereinbart, wird die Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software von Seiten des Kunden vorgenommen.
2.4. Nachdem der Kunde die Software vollständig bezahlt hat darf er diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung einsetzen. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Nutzung, so besteht kein ausschließliches Nutzungsrecht an der Software, sondern nur ein Recht zum Einsatz auf Dauer, welches das intern bedingte Nutzungsrecht auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit beinhaltet. Der Vertrieb oder eine anderweitige Nutzung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits untersagt.
2.5. Bei Verkauf von Standardsoftware ist stets nur die aktuelle Version und nicht die Folgeversion Vertragsgegenstand.
2.6. Soweit Leistungen erbracht werden sind allein wir unseren Mitarbeitern oder gegenüber der von uns beauftragten Drittfirmen weisungsbefugt. Wir entscheiden, welcher Mitarbeiter oder welche Drittfirma die Tätigkeiten ausübt. Desweiteren behalten wir uns vor, diese ohne Angaben von Gründen auszutauschen. Der Kunde kann keinen Anspruch auf die Leistungsvornahme durch einen bestimmten Mitarbeiter oder einer bestimmten Drittfirma oder der Art und Weise der Leistungserbringung geltend machen.
2.7. „Leistungen“ und „Angebote“ erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
3. Kunde
3.1. „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jeder Unternehmer gem. § 14 BGB.
3.2. Öffentlich-rechtliche Institutionen, Anstalten, Vereine sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind ebenfalls Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
4. Auftragsbestätigung, Angebot und Annahme
4.1. Ein von uns erstelltes Angebot ist grundsätzlich nicht verbindlich. Unterzeichnet der Kunde die von uns erstellte Auftragsbestätigung oder ein Angebot, so kommt hierdurch ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande.
4.2. Ein Angebot des Kunden können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
4.3. Auch ohne eine schriftliche Regelung kommt ein wirksamer Vertrag spätestens dann zustande, wenn die Parteien konkludent die Erfüllung des Vertrags anstreben. Dies geschieht durch die Inanspruchnahme unserer Leistung oder durch Zahlung der Preise oder Vergütungen.
4.4. Wenn wir in laufender Geschäftsbeziehung zum Kunden stehen und Leistungen vornehmen, so können wir die Auftragsbestätigung auch nach Durchführung dem Kunden zusenden, ungeachtet dessen, dass bereits ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies gilt ebenfalls für einen konkludent zustande gekommenen Vertrag.
4.5. Nebenabreden sowie Änderungen der Vereinbarungen, die nicht in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
4.6. Die Auftragsbestätigung kann auch per Post, E-mail oder Fax an den Kunden versenden werden.
4.7. Der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie anderer Unterlagen, die wir versendet oder ausgehändigt haben, stehen in unserem geistigen Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.8. Auch vorvertraglich überlassene Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und sind, wenn kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt, auf unser Verlangen zu löschen oder an uns herauszugeben, aber keinesfalls ohne vorherige Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
5. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise und Vergütungen bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Angebots- und Preisliste des Dienstleisters zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Preise und Vergütungen sind nicht verhandelbar und beinhalten auch nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Abgaben. Sie verstehen sich ohne Installation oder Nebenleistungen. Beratungen zur Bestandsaufnahme oder Konzeptanalyse werden, wenn nichts anderes vereinbart, nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.
5.2. Rechnungen werden nach Erhalt der Leistung sofort fällig und sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen, wenn nicht mit dem Kunden etwas anderes vereinbart wurde. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Ein Abzug von Skonto gilt nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Bei regelmäßigen Leistungen kann auch monatlich abgerechnet werden.
5.4. Wenn Leistungen außerhalb des vereinbarten Servicezeitraums erbracht werden, kann der Stundensatz für Werktage mit einem Zuschlag von fünfzig Prozent und für Sonn- und Feiertage mit einem Zuschlag von hundert Prozent berechnet werden.
5.5. Ist nichts anderes vereinbart, so wird die Vergütung nach Aufwand und auf Grundlage der aktuellen Preis- und Vergütungsliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung berechnet. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Benennung der Leistungen auf der Rechnung. Diesen kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich widersprechen. Widerspricht er nicht, so gelten die Leistungsbeschreibungen auf der Rechnung von ihm als anerkannt.
5.6. Die Reisekostenabrechnung erfolgt unter Bezugnahme des Dienstsitzes. Reisezeiten und -kosten entstehen auf dem Reiseweg vom Dienstsitz zum Einsatzort sowie zwischen mehreren Einsatzorten des Kunden.
5.7. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Reise- und Nebenkosten nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preis- und Vergütungsliste des Dienstleisters abgerechnet.
5.8. An Kunden, die gegen die Zahlungsbedingungen verstoßen, wird nur gegen Barzahlung, Vorleistung oder andere Sicherheiten geleistet.
5.9. Zahlt der Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate nicht, so liegt ein grober Verstoß gegen die Zahlungsbedingungen vor. In diesem Fall können wir ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen und/oder zurücktreten. Dasselbe gilt für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
5.10. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.11. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich und mit Begründung geltend machen. Macht er hiervon binnen der genannten Frist keinen Gebrauch, so gilt die Abrechnung als von ihm genehmigt.
5.12. Wir behalten uns vor unsere Preis- und Vergütungsliste zu ändern. Hiervon setzen wir unsere Kunden vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich, per E-Mail oder per Fax in Kenntnis. Für laufende Verträge gelten die vereinbarten Preise und Vergütungen bis Wirksamwerden der veränderten Preise und Vergütungsentgelte. Der Kunde kann der veränderten Preis- und Vergütungsliste bis zu deren Wirksamwerden schriftlich wider-sprechen und den bestehenden Vertrag schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis in diesem Fall nicht außerordentlich, so dürfen wir davon ausgehen, dass der Kunde diese anerkennt.
6. Leistungszeit
6.1. Angaben bezüglich des Leistungszeitpunkts oder zu der Dauer eines Projekts werden von uns dem Stand unserer aktuellen Leistungsfähigkeit entsprechend gemacht. Diese sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit oder die Änderung des Leistungszeitpunkts oder die Dauer von Projekten werden von uns schriftlich bestätigt. Die Vereinbarung von festen Leistungsterminen gilt unter dem Vorbehalt, dass die Zulieferer frist- und vertragsgemäß an uns leisten.
6.2. Die Leistungsfristen sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
6.3. Fristen gelten mit Übergabe der Ware oder mit Ausführung der Leistung als gewahrt. Die Übergabe gilt als erfolgt, wenn die Ware an den Kunden, an eine berechtigte Empfangs-person oder an eine –von uns ausgesuchte- Transportperson übergeben wurde.
6.4. Sollte es aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu Leistungsstörungen in unserer Sphäre, der Sphäre der Zulieferer oder des Kunden kommen, so haben sich die Vertragsparteien zeitnah hierüber zu informieren.
6.5. Wenn aufgrund von Leistungsstörungen, die nicht in unserer Sphäre oder unserer Zulieferer liegen, sich die Leistung bereits mehr als sechs Wochen verzögert, kann der Kunde den Vertrag kündigen und/oder zurücktreten. Bezüglich einer ordnungsgemäß erbrachten Teilleistung steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.6. Wenn der Kunde einen Verzugsschaden geltend macht, für den wir verantwortlich sind, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf neun Prozent der vereinbarten Gegenleistung.
7. Teilleistungen und Drittfirmen
7.1. Teilleistungen behalten wir uns vor. Der Kunde kann nicht von ordnungsgemäß erbrachten Teilleistungen zurücktreten.
7.2. Wir sind befugt Teilleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen, auch dann, wenn die Ware schon übergeben, jedoch noch nicht betriebsbereit installiert, montiert oder in sonstiger Weise zur Betriebsbereitschaft weiter bearbeitet wurde.
7.3. Die von uns zu erbringenden Leistungen können auch in unserem Auftrag von einer Drittfirma erbracht werden. Der Kunde erkennt die Leistung durch die Drittfirma als unsere Leistung an.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet uns in der Auftragsausführung in seinem Betrieb zu unterstützen. Vor allem hat er die nötigen Betriebs- und Einsatzbedingungen sicherzustellen, wie zum Beispiel durch die Unterstützung fachkundigen Personals, der Bereitstellung erforderlicher Informationen und wenn nötig die Ermöglichung eines Remotezugangs zum Kundensystem. Wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen in dem Betrieb des Kunden gelten, so hat der Kunde uns hierauf zeitnah hinzuweisen. Er hat selbst Vorkehrungen zum Schutz von Personen und Sachen zu treffen. Die Bedingungen für den Einsatz oder den Betrieb ergeben sich aus dem Vertag, der Produktbeschreibung oder der Bedienungs-anleitung.
8.2. Wenn vereinbart ist, dass vor Ort in dem Betrieb des Kunden eine Leistung ausgeführt werden soll, hat der Kunde uns, unseren Mitarbeitern oder der Drittfirma den Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sowie diesen den freien Zugang zum Aufstellungsplatz zu gewährleisten.
8.3. Der Kunde hat ordnungsgemäße Datensicherungsmaßnahmen zu treffen, soweit diese nicht als vertragliche Leistung mit uns vereinbart ist.
8.4. Der Kunde hat alle Störungen nachvollziehbar schriftlich anzuzeigen. Nach Meldung der Fehler hat er unsere Hinweise zu befolgen, um schwerwiegendere Schäden zu vermeiden.
8.5. Benennt der Kunde einen Ansprechpartner, so dürfen wir davon ausgehen, dass dieser vertretungsbefugt ist und verbindliche Entscheidungen treffen kann. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Ansprechpartner alle erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Arbeitsmittel zur Verfügung stellen kann.
8.6. Der Kunde hat Unterlagen, Informationen und Daten, die er an uns weitergibt, zusätzlich bei sich aufzubewahren, damit diese bei Verlust oder Beschädigung wiederhergestellt werden können.
8.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass wir nicht aufgrund der Nutzung und Sicherung personenbezogener Daten auf den betrieblichen Systemen rechtlich in Anspruch genommen werden können. Tritt dieser Fall ein, so stellt der Kunde uns jetzt schon von allen Ansprüchen frei. 8.8. Der Kunde verpflichtet sich alle von uns auszuführenden Arbeiten während der Vertragsdauer ausschließlich von uns ausführen zu lassen.
8.9. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss für mögliche vor allem unvorhersehbare Schäden an seiner Informations- und Telekommunikationstechnik eine sog. „Elektronikversicherung“ abzuschließen.
8.10. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren dürfen vom Kunden über diese Zwecke hinaus nur mit vorheriger Zustimmung verwendet werden.
8.11. Die von uns erstellten Programme sind unser geistiges Eigentum und somit rechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist zustimmungsbedürftig.
8.12. Soweit Software für den Kunden bereitgestellt wird, kann eine Lizenzvereinbarung mit ihm getroffen werden. Wenn wir die für den Kunden lizensierte Software bezahlt haben, hat der Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Verlangen entweder die Software mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen an uns herauszugeben oder seine Rechte auf uns zu übertragen. Der Kunde wird alle erforderlichen Handlungen vornehmen, um uns seine Rechte an der Software zu übertragen und die Nutzung zu ermöglichen.
8.13. Endet der Vertrag mit dem Kunden, wird dieser unverzüglich die Agenten und die von uns ihm zur Verfügung gestellte Software löschen und die Verbindung zum Rechenzentrum beenden. Der Kunde kann keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten geltend machen, die aufgrund der Nutzung der Agenten oder Software zur Verfügung gestellt wurden.
8.14. Änderungen an unseren Leistungen oder der von uns betriebenen IT-Infrastruktur sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Führt der Kunde Änderungen ohne unsere Einwilligung aus oder lässt sie von einem Dritten ausführen, so übernimmt er die volle Verantwortung für verursachte Schäden. Resultiert hieraus ein Mehraufwand, so ist dies nach der Preis- und Vergütungsliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu vergüten. Zeigt sich nach Vornahme von nicht genehmigten Änderungen an der von uns betriebenen IT-Infrastruktur, innerhalb von 48 Stunden eine Störung oder ein Schaden, so wird vermutet, dass diese Störung auf die Änderung zurückzuführen ist, es sei denn der Kunde beweist, dass die Änderung nicht ursächlich war.
8.15. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Geschäftsadresse uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für den Dienstleister.
8.16. Der Kunde hat uns darüber zu informieren, wenn sich seine Leistungsfähigkeit derart verschlechtert, dass eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren droht.
9. Abtretung von Rechten und Pflichten
9.1. Der Kunde kann Rechte aus dem mit uns bestehenden Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung an Dritte abtreten.
9.2. Wir sind berechtigt unsere Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Wir bemühen uns jedoch unzumutbare Benachteiligungen des Kunden zu vermeiden.
10. Gefahrübergang, Mängelrüge
10.1. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wünscht der Kunde einen bestimmten Versand, so hat er uns dies bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Der Mehrbetrag ist zu erstatten.
10.2. Liegt ein erkennbarer Transportschaden bei Ablieferung vor, so ist dies dem Versand-beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Bei verdeckten Transportschäden hat eine Schadens-meldung ab Kenntniserlangung schriftlich innerhalb einer Woche zu erfolgen.
10.3. Nach Erhalt der Hard- oder Software obliegt dem Kunden die Pflicht der unverzüglichen Überprüfung. Die Überprüfung umfasst vor allem die Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit der gelieferten Gegenstände. Die Mängelrüge hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Bei Mängeln, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung zunächst nicht feststellbar sind, beginnt die Rügefrist erst mit Entdeckung des Mangels. Die Mängelrüge hat den Mangel detailliert darzulegen und den Kenntniszeitpunkt zu benennen. Nach Ablauf der Rügefrist gilt die Ware als ordnungsgemäß erhalten und genehmigt.
10.4. Der Kunde hat die seiner Mängelrüge zugrunde liegenden Voraussetzungen zu beweisen. Liegen diese vor, haben wir das Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung oder Nachlieferung, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann. Von ordnungsgemäß erbrachten Teilleistungen kann der Kunde nicht zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
11. Leistungsstörung, Mängelhaftung
11.1. Beschaffenheitszusagen für Hard- und Software machen wir nicht, es sei denn wir bestätigen schriftlich, dass wir für diese einstehen möchten. Beschaffenheitsbeschreibungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung des Herstellers. Bei Garantie- und Eigenschaftszusagen des Herstellers hat der Kunde sich ausschließlich an diesen zu halten.
11.2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen sowie gebrauchten Kaufgegen-ständen innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang.
11.3. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch bei betriebsbedingter Abnutzung, gewöhnlichem Verschleiß, übermäßiger und unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden oder Dritte sowie Versagen von Teilen der Systemumgebung. Auch bei Mängel und Schäden, die auf einem fahrlässigen Verhalten des Kunden oder Dritter beruhen, übernehmen wir keine Gewähr.
11.4. Unwesentliche Mängel, die weniger als fünf Prozent der gesamten Leistung ausmachen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verweigerung der Annahme.
11.5. Auch entfällt ein etwaiger Gewährleistungsanspruch, wenn der Kunde oder Dritte die Seriennummer, die Typbezeichnung oder ähnlich relevante Zeichen beseitigen oder Eingriffe in die Geräte erfolgen, die von uns nicht genehmigt wurden.
11.6. Wird nachträglich festgestellt, dass tatsächlich kein Gewährleistungsfall vorlag, so hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die uns aufgrund des vermeintlichen Gewährleistungsfalls entstanden sind.
11.7. Ein fehlerloses Arbeiten von Softwarefunktionen, die in einer bestimmten Konstellation vom Kunden gewählt wurden, gewährleisten wir nicht. Softwarefehler können, dem gegen-wärtigen technischen Entwicklungsstand entsprechend und unter jeglicher Anwendungsbe-dingung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Solche möglichen Softwarefehler berech-tigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Maßnahmen zur Fehlerbehebung stellen eine ge-sonderte Leistung dar.
11.8. Wir gewährleisten ebenfalls nicht die Kompatibilität der von uns erstellten Programme mit anderen Programmen.
11.9. Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommuni-kation mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Gegen uns können keine Ansprüche wegen einer fehlenden Verschlüsselung geltend gemacht werden, wenn dies nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung war.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Leistungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.
12.2. Der Kunde hat mit der Vorbehaltsware pfleglich umzugehen und diese auf eigene Rechnung instand zu halten. Bei hochwertiger Vorbehaltsware hat er diese gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Kosten für Wartung und Inspektion hat der Kunde zu tragen.
12.3. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so gilt als vereinbart, dass die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware stets in unserem Auftrag erfolgt und wir Eigentümer der Sache werden. Das Anwartschaftsrecht des Kunden bleibt weiter an der umgebildeten Sache bestehen. Sollte die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Das Miteigentum besteht im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen, uns nicht gehörenden bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
12.4. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Abnehmer, tritt der Kunde jetzt schon seine Forderungen gegen diesen bis zur Höhe der mit uns vereinbarten Kaufpreisschuld an uns ab, ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung verarbeitet war oder nicht. Der Kunde ist ermächtigt die Forderungen gegen den Abnehmer solange einzuziehen, solange er selbst seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber uns nachkommt. Die Einzugsermächtigung unsererseits bleibt hiervon unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird zahlungsunfähig oder es wird ein Insolvenzver-fahren eröffnet, so verliert er seine Einzugsermächtigung und muss dem Abnehmer mitteilen, dass eine Abtretung seiner Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises an uns erfolgt ist. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, damit wir unsere Forderungen gegen den Abnehmer einziehen können.
12.5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird zahlungsunfähig, so können wir ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware sofort heraus verlangen. Erklären wir den Rücktritt, so darf der Kunde die sich in seinem Besitz befindenden anderen Vorbehaltswaren nicht weiterveräußern.
12.6. Verlangen wir die Vorbehaltsware heraus, so hat der Kunde uns zu diesem Zweck den Zugang zu der Vorbehaltsware zu gewährleisten.
12.7. Die Vorbehaltsware darf nicht zur Sicherheit übereignet oder verpfändet werden. Sollte einer dieser Fälle eintreten, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Machen wir ein Interventionsrecht geltend, so hat der Kunde, wenn er den Verlust der Vorbehaltsware zu vertreten hat, die Kosten der Geltendmachung gerichtlich sowie außergerichtlich zu tragen, wenn keine andere Stelle die Kosten übernimmt. Insbesondere ist er verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung unserer Ansprüche und der Verteidigung erforderlich sind.
13. Haftung
13.1. Angaben, die wir machen, sind nur in schriftlich bestätigter Form verbindlich. Wir behalten uns vor, geringfügige Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und ähnlichen Unterlagen der Hersteller zu machen, die vor allem aufgrund von technischen Veränderungen oder neueren Modellreihen von Kunden hinzunehmen sind, es sei denn diese sind nicht zumutbar.
13.2. Auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
13.3. Informationen, die dieser Webseite entstammen, bilden keine Vertragsgrundlage. Wir können den Inhalt der Webseite ändern, entfernen oder erweitern. Auch hieraus kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
13.4. Wir haften nur bei Schäden, die infolge vorsätzlichen Handelns oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Datenverlust haften wir nicht, wenn der Kunde keine Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat, die mit vertretbarem Aufwand die Wiederher-stellung der Daten ermöglichen, es sei denn die Datensicherung war eine vertraglich vereinbarte Leistung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine hundert prozentige Daten-sicherung nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Ziel kann nur eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung sein. Eine Rücksicherung oder weitere Prüfungen der Daten stellt eine gesonderte Leistung dar.
13.5. Wir haften nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
13.6. Die in Ziffer 13.4. und 13.5. genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Schaden durch eine Versicherung des Kunden gedeckt, so haften wir dem Kunden nur noch für die ihm darüber hinaus entstandenen Schäden. Diese sind nachzuweisen.
13.7. Wir haften auch nicht für Schäden, die aufgrund der Hard- und Software anderer Hersteller entstanden sind.
13.8. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies ebenfalls für unsere Arbeitnehmer, Vertreter, Bevollmächtigten sowie Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen.
14. Laufzeit des Vertrags
14.1. Wird unsere Leistung ohne eine schriftliche Vereinbarung in Anspruch genommen, so gilt das Vertragsverhältnis für unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrags beträgt zwölf Monate und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung ist hiervon nicht tangiert.
14.2. Die Kündigung hat stets schriftlich zur erfolgen.
15. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter
15.1. Der Kunde erkennt an, dass die Software mit der entsprechenden Bedienungsanleitung und etwaigen Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und dass er bei Überlassung von Softwareprogrammen die Lizenzbedingungen der Lizenzgeber akzeptiert, dessen Leistungs-umfang sich nach den Vorgaben der jeweiligen Lizenzgeber richtet.
15.2. Der Zugänglichkeit von Quellprogrammen durch unbefugte Dritte hat der Kunde mit präventiven Maßnahmen zu begegnen. Der Zugang zu diesen sowie die Übertragung von Quellprogrammen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
15.3. Auch bezüglich Originaldatenträger hat der Kunde Maßnahmen zu treffen, die den Zugang für unbefugte Dritte verhindert.
15.4. Der Kunde hat Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise in der Software und an der Hardware nicht zu entfernen, zu verändern oder zu löschen.
15.5. Er darf die Software nur kopieren, wenn dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist.
15.6. Der Kunde hat uns sofort und schriftlich darüber zu informieren, wenn er durch die von uns gelieferten Waren auf eine Verletzung von Schutz- und Urheberrechten aufmerksam wird.
16. Datenschutz, Referenzliste
16.1. Der Kunde hat die datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland zu beachten. Bei der Durchführung des Vertrags hat er Personen, die in die Vertragserfüllung involviert sind und mit geschützten Daten in Kontakt kommen auf das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz hinzuweisen und zu verpflichten.
16.2. Wir sind berechtigt die für die Vertragsabwicklung nötigen Daten des Kunden vorübergehend elektronisch zu speichern oder zu verarbeiten. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn dieser ist an der Vertragsabwicklung beteiligt.
16.3. Wir gehen vertraulich mit den Daten des Kunden um. Folglich erfolgt die Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung der Daten nach den Bestimmungen des Deutschen Datenschutzrechts. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten trifft der Dienstleister entsprechende Maßnahmen.
16.4. Um einen Missbrauch der Passwörter und Zugangsdaten zu vermeiden, hat der Kunde diese geheim zu halten und so aufzubewahren, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu diesen finden.
16.5. Firmennamen und Firmenlogos des Kunden werden nur mit vorheriger Zustimmung zu Referenz- oder Präsentationszwecken auf der Webseite angezeigt.
17. Änderungen der Geschäftsbedingungen
17.1. Wir behalten uns vor die Geschäftsbedingungen zu ändern, zu entfernen oder zu erweitern. Bei Änderung, Erweiterung und Entfernung werden alle Vertragspartner hierüber rechtzeitig und vor Wirksamwerden in Kenntnis gesetzt.
17.2. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Änderung, Erweiterung oder Entfernung von Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht schriftlich widerspricht, ist von seiner Zustimmung auszugehen.
17.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen beanspruchen nur solange Geltung für sich, solange die Vertragsparteien keine abweichenden Regelungen treffen, die wir schriftlich bestätigt haben.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen, Ergänzungen, Entfernung von Teilen dieser Webseite und Unterseiten behalten wir uns vor. Diese bedürfen nicht der vorherigen Ankündigung oder Zustimmung der Besucher und Kunden.
18.2. Alle Aufträge oder Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen sind schriftlich zu bestätigen.
18.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
18.4. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Dieser befindet sich jedoch ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
18.5. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Dienstleisters, somit Frankfurt am Main. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der ordentliche Rechtsweg.
18.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss werden, so hat dies gem. § 306 Abs. 1 BGB nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen oder des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt gem. § 306 Abs. 2 BGB das Gesetz. Ergibt sich eine Regelungslücke, so wird die unwirksame oder nichtige Bestimmung, hätten die Vertragsparteien diese nach dem Sinn und Zweck des Vertrags bedacht, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine neue wirksame gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, um den wirtschaftlichen Erfolg des Vertrags im Interesse der Parteien zu erhalten und durchzuführen.
(Stand 12/2021)
Comtinue GmbH
Königsteiner Straße 14
65929 Frankfurt am Main
☏ Telefon: +49 (69) 34875401
✉ E-Mail: info@comtinue.de
1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Geschäftsführer des Unternehmens „comtinue GmbH“ (nachfolgend: „Dienstleister“), mit Sitz in der Bethmannstraße 8 in 65929 Frankfurt am Main und seinen Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“) Anwendung. Individualabreden, die einzelne Bestimmungen abändern oder ausschließen, müssen vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Auch dann, wenn wir in Kenntnis von diesen an den Kunden leisten.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher.
2. Gegenstand der Leistungen
2.1. Gegenstand der Leistungen sind der Service für Server-, Backup-, Client-, und der IT-Betreuung, die Hostingdienstleistung sowie der Handel mit Hard- und Software.
2.2. Der Gegenstand der Leistungen ist mit Ziffer 2.1. nicht abschließend. Wir behalten uns vor auch andere als die vorgenannten Leistungen anzubieten. Mit „Leistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird vorliegend die Dienstleistung oder der Handel mit Waren beschrieben.
2.3. Soweit nicht vertraglich vereinbart, wird die Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software von Seiten des Kunden vorgenommen.
2.4. Nachdem der Kunde die Software vollständig bezahlt hat darf er diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung einsetzen. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Nutzung, so besteht kein ausschließliches Nutzungsrecht an der Software, sondern nur ein Recht zum Einsatz auf Dauer, welches das intern bedingte Nutzungsrecht auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit beinhaltet. Der Vertrieb oder eine anderweitige Nutzung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits untersagt.
2.5. Bei Verkauf von Standardsoftware ist stets nur die aktuelle Version und nicht die Folgeversion Vertragsgegenstand.
2.6. Soweit Leistungen erbracht werden sind allein wir unseren Mitarbeitern oder gegenüber der von uns beauftragten Drittfirmen weisungsbefugt. Wir entscheiden, welcher Mitarbeiter oder welche Drittfirma die Tätigkeiten ausübt. Desweiteren behalten wir uns vor, diese ohne Angaben von Gründen auszutauschen. Der Kunde kann keinen Anspruch auf die Leistungsvornahme durch einen bestimmten Mitarbeiter oder einer bestimmten Drittfirma oder der Art und Weise der Leistungserbringung geltend machen.
2.7. „Leistungen“ und „Angebote“ erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
3. Kunde
3.1. „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jeder Unternehmer gem. § 14 BGB.
3.2. Öffentlich-rechtliche Institutionen, Anstalten, Vereine sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind ebenfalls Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
4. Auftragsbestätigung, Angebot und Annahme
4.1. Ein von uns erstelltes Angebot ist grundsätzlich nicht verbindlich. Unterzeichnet der Kunde die von uns erstellte Auftragsbestätigung oder ein Angebot, so kommt hierdurch ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande.
4.2. Ein Angebot des Kunden können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
4.3. Auch ohne eine schriftliche Regelung kommt ein wirksamer Vertrag spätestens dann zustande, wenn die Parteien konkludent die Erfüllung des Vertrags anstreben. Dies geschieht durch die Inanspruchnahme unserer Leistung oder durch Zahlung der Preise oder Vergütungen.
4.4. Wenn wir in laufender Geschäftsbeziehung zum Kunden stehen und Leistungen vornehmen, so können wir die Auftragsbestätigung auch nach Durchführung dem Kunden zusenden, ungeachtet dessen, dass bereits ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies gilt ebenfalls für einen konkludent zustande gekommenen Vertrag.
4.5. Nebenabreden sowie Änderungen der Vereinbarungen, die nicht in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
4.6. Die Auftragsbestätigung kann auch per Post, E-mail oder Fax an den Kunden versenden werden.
4.7. Der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie anderer Unterlagen, die wir versendet oder ausgehändigt haben, stehen in unserem geistigen Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.8. Auch vorvertraglich überlassene Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und sind, wenn kein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt, auf unser Verlangen zu löschen oder an uns herauszugeben, aber keinesfalls ohne vorherige Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
5. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise und Vergütungen bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Angebots- und Preisliste des Dienstleisters zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Preise und Vergütungen sind nicht verhandelbar und beinhalten auch nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Abgaben. Sie verstehen sich ohne Installation oder Nebenleistungen. Beratungen zur Bestandsaufnahme oder Konzeptanalyse werden, wenn nichts anderes vereinbart, nach dem aktuellen Stundensatz berechnet.
5.2. Rechnungen werden nach Erhalt der Leistung sofort fällig und sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen, wenn nicht mit dem Kunden etwas anderes vereinbart wurde. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Ein Abzug von Skonto gilt nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Bei regelmäßigen Leistungen kann auch monatlich abgerechnet werden.
5.4. Wenn Leistungen außerhalb des vereinbarten Servicezeitraums erbracht werden, kann der Stundensatz für Werktage mit einem Zuschlag von fünfzig Prozent und für Sonn- und Feiertage mit einem Zuschlag von hundert Prozent berechnet werden.
5.5. Ist nichts anderes vereinbart, so wird die Vergütung nach Aufwand und auf Grundlage der aktuellen Preis- und Vergütungsliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung berechnet. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Benennung der Leistungen auf der Rechnung. Diesen kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich widersprechen. Widerspricht er nicht, so gelten die Leistungsbeschreibungen auf der Rechnung von ihm als anerkannt.
5.6. Die Reisekostenabrechnung erfolgt unter Bezugnahme des Dienstsitzes. Reisezeiten und -kosten entstehen auf dem Reiseweg vom Dienstsitz zum Einsatzort sowie zwischen mehreren Einsatzorten des Kunden.
5.7. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Reise- und Nebenkosten nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preis- und Vergütungsliste des Dienstleisters abgerechnet.
5.8. An Kunden, die gegen die Zahlungsbedingungen verstoßen, wird nur gegen Barzahlung, Vorleistung oder andere Sicherheiten geleistet.
5.9. Zahlt der Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate nicht, so liegt ein grober Verstoß gegen die Zahlungsbedingungen vor. In diesem Fall können wir ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen und/oder zurücktreten. Dasselbe gilt für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
5.10. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.11. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abrechnung der von uns erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich und mit Begründung geltend machen. Macht er hiervon binnen der genannten Frist keinen Gebrauch, so gilt die Abrechnung als von ihm genehmigt.
5.12. Wir behalten uns vor unsere Preis- und Vergütungsliste zu ändern. Hiervon setzen wir unsere Kunden vier Wochen vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich, per E-Mail oder per Fax in Kenntnis. Für laufende Verträge gelten die vereinbarten Preise und Vergütungen bis Wirksamwerden der veränderten Preise und Vergütungsentgelte. Der Kunde kann der veränderten Preis- und Vergütungsliste bis zu deren Wirksamwerden schriftlich wider-sprechen und den bestehenden Vertrag schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis in diesem Fall nicht außerordentlich, so dürfen wir davon ausgehen, dass der Kunde diese anerkennt.
6. Leistungszeit
6.1. Angaben bezüglich des Leistungszeitpunkts oder zu der Dauer eines Projekts werden von uns dem Stand unserer aktuellen Leistungsfähigkeit entsprechend gemacht. Diese sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit oder die Änderung des Leistungszeitpunkts oder die Dauer von Projekten werden von uns schriftlich bestätigt. Die Vereinbarung von festen Leistungsterminen gilt unter dem Vorbehalt, dass die Zulieferer frist- und vertragsgemäß an uns leisten.
6.2. Die Leistungsfristen sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
6.3. Fristen gelten mit Übergabe der Ware oder mit Ausführung der Leistung als gewahrt. Die Übergabe gilt als erfolgt, wenn die Ware an den Kunden, an eine berechtigte Empfangs-person oder an eine –von uns ausgesuchte- Transportperson übergeben wurde.
6.4. Sollte es aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu Leistungsstörungen in unserer Sphäre, der Sphäre der Zulieferer oder des Kunden kommen, so haben sich die Vertragsparteien zeitnah hierüber zu informieren.
6.5. Wenn aufgrund von Leistungsstörungen, die nicht in unserer Sphäre oder unserer Zulieferer liegen, sich die Leistung bereits mehr als sechs Wochen verzögert, kann der Kunde den Vertrag kündigen und/oder zurücktreten. Bezüglich einer ordnungsgemäß erbrachten Teilleistung steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.6. Wenn der Kunde einen Verzugsschaden geltend macht, für den wir verantwortlich sind, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf neun Prozent der vereinbarten Gegenleistung.
7. Teilleistungen und Drittfirmen
7.1. Teilleistungen behalten wir uns vor. Der Kunde kann nicht von ordnungsgemäß erbrachten Teilleistungen zurücktreten.
7.2. Wir sind befugt Teilleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen, auch dann, wenn die Ware schon übergeben, jedoch noch nicht betriebsbereit installiert, montiert oder in sonstiger Weise zur Betriebsbereitschaft weiter bearbeitet wurde.
7.3. Die von uns zu erbringenden Leistungen können auch in unserem Auftrag von einer Drittfirma erbracht werden. Der Kunde erkennt die Leistung durch die Drittfirma als unsere Leistung an.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet uns in der Auftragsausführung in seinem Betrieb zu unterstützen. Vor allem hat er die nötigen Betriebs- und Einsatzbedingungen sicherzustellen, wie zum Beispiel durch die Unterstützung fachkundigen Personals, der Bereitstellung erforderlicher Informationen und wenn nötig die Ermöglichung eines Remotezugangs zum Kundensystem. Wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen in dem Betrieb des Kunden gelten, so hat der Kunde uns hierauf zeitnah hinzuweisen. Er hat selbst Vorkehrungen zum Schutz von Personen und Sachen zu treffen. Die Bedingungen für den Einsatz oder den Betrieb ergeben sich aus dem Vertag, der Produktbeschreibung oder der Bedienungs-anleitung.
8.2. Wenn vereinbart ist, dass vor Ort in dem Betrieb des Kunden eine Leistung ausgeführt werden soll, hat der Kunde uns, unseren Mitarbeitern oder der Drittfirma den Arbeitsplatz und die Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sowie diesen den freien Zugang zum Aufstellungsplatz zu gewährleisten.
8.3. Der Kunde hat ordnungsgemäße Datensicherungsmaßnahmen zu treffen, soweit diese nicht als vertragliche Leistung mit uns vereinbart ist.
8.4. Der Kunde hat alle Störungen nachvollziehbar schriftlich anzuzeigen. Nach Meldung der Fehler hat er unsere Hinweise zu befolgen, um schwerwiegendere Schäden zu vermeiden.
8.5. Benennt der Kunde einen Ansprechpartner, so dürfen wir davon ausgehen, dass dieser vertretungsbefugt ist und verbindliche Entscheidungen treffen kann. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Ansprechpartner alle erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Arbeitsmittel zur Verfügung stellen kann.
8.6. Der Kunde hat Unterlagen, Informationen und Daten, die er an uns weitergibt, zusätzlich bei sich aufzubewahren, damit diese bei Verlust oder Beschädigung wiederhergestellt werden können.
8.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass wir nicht aufgrund der Nutzung und Sicherung personenbezogener Daten auf den betrieblichen Systemen rechtlich in Anspruch genommen werden können. Tritt dieser Fall ein, so stellt der Kunde uns jetzt schon von allen Ansprüchen frei. 8.8. Der Kunde verpflichtet sich alle von uns auszuführenden Arbeiten während der Vertragsdauer ausschließlich von uns ausführen zu lassen.
8.9. Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss für mögliche vor allem unvorhersehbare Schäden an seiner Informations- und Telekommunikationstechnik eine sog. „Elektronikversicherung“ abzuschließen.
8.10. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren dürfen vom Kunden über diese Zwecke hinaus nur mit vorheriger Zustimmung verwendet werden.
8.11. Die von uns erstellten Programme sind unser geistiges Eigentum und somit rechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist zustimmungsbedürftig.
8.12. Soweit Software für den Kunden bereitgestellt wird, kann eine Lizenzvereinbarung mit ihm getroffen werden. Wenn wir die für den Kunden lizensierte Software bezahlt haben, hat der Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder auf Verlangen entweder die Software mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen an uns herauszugeben oder seine Rechte auf uns zu übertragen. Der Kunde wird alle erforderlichen Handlungen vornehmen, um uns seine Rechte an der Software zu übertragen und die Nutzung zu ermöglichen.
8.13. Endet der Vertrag mit dem Kunden, wird dieser unverzüglich die Agenten und die von uns ihm zur Verfügung gestellte Software löschen und die Verbindung zum Rechenzentrum beenden. Der Kunde kann keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten geltend machen, die aufgrund der Nutzung der Agenten oder Software zur Verfügung gestellt wurden.
8.14. Änderungen an unseren Leistungen oder der von uns betriebenen IT-Infrastruktur sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Führt der Kunde Änderungen ohne unsere Einwilligung aus oder lässt sie von einem Dritten ausführen, so übernimmt er die volle Verantwortung für verursachte Schäden. Resultiert hieraus ein Mehraufwand, so ist dies nach der Preis- und Vergütungsliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu vergüten. Zeigt sich nach Vornahme von nicht genehmigten Änderungen an der von uns betriebenen IT-Infrastruktur, innerhalb von 48 Stunden eine Störung oder ein Schaden, so wird vermutet, dass diese Störung auf die Änderung zurückzuführen ist, es sei denn der Kunde beweist, dass die Änderung nicht ursächlich war.
8.15. Der Kunde ist verpflichtet bei Änderung der Geschäftsadresse uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für den Dienstleister.
8.16. Der Kunde hat uns darüber zu informieren, wenn sich seine Leistungsfähigkeit derart verschlechtert, dass eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren droht.
9. Abtretung von Rechten und Pflichten
9.1. Der Kunde kann Rechte aus dem mit uns bestehenden Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung an Dritte abtreten.
9.2. Wir sind berechtigt unsere Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Wir bemühen uns jedoch unzumutbare Benachteiligungen des Kunden zu vermeiden.
10. Gefahrübergang, Mängelrüge
10.1. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wünscht der Kunde einen bestimmten Versand, so hat er uns dies bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Der Mehrbetrag ist zu erstatten.
10.2. Liegt ein erkennbarer Transportschaden bei Ablieferung vor, so ist dies dem Versand-beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Bei verdeckten Transportschäden hat eine Schadens-meldung ab Kenntniserlangung schriftlich innerhalb einer Woche zu erfolgen.
10.3. Nach Erhalt der Hard- oder Software obliegt dem Kunden die Pflicht der unverzüglichen Überprüfung. Die Überprüfung umfasst vor allem die Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit der gelieferten Gegenstände. Die Mängelrüge hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Bei Mängeln, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung zunächst nicht feststellbar sind, beginnt die Rügefrist erst mit Entdeckung des Mangels. Die Mängelrüge hat den Mangel detailliert darzulegen und den Kenntniszeitpunkt zu benennen. Nach Ablauf der Rügefrist gilt die Ware als ordnungsgemäß erhalten und genehmigt.
10.4. Der Kunde hat die seiner Mängelrüge zugrunde liegenden Voraussetzungen zu beweisen. Liegen diese vor, haben wir das Wahlrecht zwischen einer Nachbesserung oder Nachlieferung, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann. Von ordnungsgemäß erbrachten Teilleistungen kann der Kunde nicht zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
11. Leistungsstörung, Mängelhaftung
11.1. Beschaffenheitszusagen für Hard- und Software machen wir nicht, es sei denn wir bestätigen schriftlich, dass wir für diese einstehen möchten. Beschaffenheitsbeschreibungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung des Herstellers. Bei Garantie- und Eigenschaftszusagen des Herstellers hat der Kunde sich ausschließlich an diesen zu halten.
11.2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen sowie gebrauchten Kaufgegen-ständen innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang.
11.3. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch bei betriebsbedingter Abnutzung, gewöhnlichem Verschleiß, übermäßiger und unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden oder Dritte sowie Versagen von Teilen der Systemumgebung. Auch bei Mängel und Schäden, die auf einem fahrlässigen Verhalten des Kunden oder Dritter beruhen, übernehmen wir keine Gewähr.
11.4. Unwesentliche Mängel, die weniger als fünf Prozent der gesamten Leistung ausmachen, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verweigerung der Annahme.
11.5. Auch entfällt ein etwaiger Gewährleistungsanspruch, wenn der Kunde oder Dritte die Seriennummer, die Typbezeichnung oder ähnlich relevante Zeichen beseitigen oder Eingriffe in die Geräte erfolgen, die von uns nicht genehmigt wurden.
11.6. Wird nachträglich festgestellt, dass tatsächlich kein Gewährleistungsfall vorlag, so hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die uns aufgrund des vermeintlichen Gewährleistungsfalls entstanden sind.
11.7. Ein fehlerloses Arbeiten von Softwarefunktionen, die in einer bestimmten Konstellation vom Kunden gewählt wurden, gewährleisten wir nicht. Softwarefehler können, dem gegen-wärtigen technischen Entwicklungsstand entsprechend und unter jeglicher Anwendungsbe-dingung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Solche möglichen Softwarefehler berech-tigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Maßnahmen zur Fehlerbehebung stellen eine ge-sonderte Leistung dar.
11.8. Wir gewährleisten ebenfalls nicht die Kompatibilität der von uns erstellten Programme mit anderen Programmen.
11.9. Dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommuni-kation mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Gegen uns können keine Ansprüche wegen einer fehlenden Verschlüsselung geltend gemacht werden, wenn dies nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung war.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Leistungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.
12.2. Der Kunde hat mit der Vorbehaltsware pfleglich umzugehen und diese auf eigene Rechnung instand zu halten. Bei hochwertiger Vorbehaltsware hat er diese gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Kosten für Wartung und Inspektion hat der Kunde zu tragen.
12.3. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so gilt als vereinbart, dass die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware stets in unserem Auftrag erfolgt und wir Eigentümer der Sache werden. Das Anwartschaftsrecht des Kunden bleibt weiter an der umgebildeten Sache bestehen. Sollte die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Das Miteigentum besteht im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen, uns nicht gehörenden bearbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
12.4. Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Abnehmer, tritt der Kunde jetzt schon seine Forderungen gegen diesen bis zur Höhe der mit uns vereinbarten Kaufpreisschuld an uns ab, ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung verarbeitet war oder nicht. Der Kunde ist ermächtigt die Forderungen gegen den Abnehmer solange einzuziehen, solange er selbst seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber uns nachkommt. Die Einzugsermächtigung unsererseits bleibt hiervon unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird zahlungsunfähig oder es wird ein Insolvenzver-fahren eröffnet, so verliert er seine Einzugsermächtigung und muss dem Abnehmer mitteilen, dass eine Abtretung seiner Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises an uns erfolgt ist. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, damit wir unsere Forderungen gegen den Abnehmer einziehen können.
12.5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird zahlungsunfähig, so können wir ohne Setzung einer Frist vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware sofort heraus verlangen. Erklären wir den Rücktritt, so darf der Kunde die sich in seinem Besitz befindenden anderen Vorbehaltswaren nicht weiterveräußern.
12.6. Verlangen wir die Vorbehaltsware heraus, so hat der Kunde uns zu diesem Zweck den Zugang zu der Vorbehaltsware zu gewährleisten.
12.7. Die Vorbehaltsware darf nicht zur Sicherheit übereignet oder verpfändet werden. Sollte einer dieser Fälle eintreten, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Machen wir ein Interventionsrecht geltend, so hat der Kunde, wenn er den Verlust der Vorbehaltsware zu vertreten hat, die Kosten der Geltendmachung gerichtlich sowie außergerichtlich zu tragen, wenn keine andere Stelle die Kosten übernimmt. Insbesondere ist er verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung unserer Ansprüche und der Verteidigung erforderlich sind.
13. Haftung
13.1. Angaben, die wir machen, sind nur in schriftlich bestätigter Form verbindlich. Wir behalten uns vor, geringfügige Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und ähnlichen Unterlagen der Hersteller zu machen, die vor allem aufgrund von technischen Veränderungen oder neueren Modellreihen von Kunden hinzunehmen sind, es sei denn diese sind nicht zumutbar.
13.2. Auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
13.3. Informationen, die dieser Webseite entstammen, bilden keine Vertragsgrundlage. Wir können den Inhalt der Webseite ändern, entfernen oder erweitern. Auch hieraus kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.
13.4. Wir haften nur bei Schäden, die infolge vorsätzlichen Handelns oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Datenverlust haften wir nicht, wenn der Kunde keine Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat, die mit vertretbarem Aufwand die Wiederher-stellung der Daten ermöglichen, es sei denn die Datensicherung war eine vertraglich vereinbarte Leistung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine hundert prozentige Daten-sicherung nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Ziel kann nur eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung sein. Eine Rücksicherung oder weitere Prüfungen der Daten stellt eine gesonderte Leistung dar.
13.5. Wir haften nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
13.6. Die in Ziffer 13.4. und 13.5. genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Schaden durch eine Versicherung des Kunden gedeckt, so haften wir dem Kunden nur noch für die ihm darüber hinaus entstandenen Schäden. Diese sind nachzuweisen.
13.7. Wir haften auch nicht für Schäden, die aufgrund der Hard- und Software anderer Hersteller entstanden sind.
13.8. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies ebenfalls für unsere Arbeitnehmer, Vertreter, Bevollmächtigten sowie Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen.
14. Laufzeit des Vertrags
14.1. Wird unsere Leistung ohne eine schriftliche Vereinbarung in Anspruch genommen, so gilt das Vertragsverhältnis für unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrags beträgt zwölf Monate und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Quartals gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung ist hiervon nicht tangiert.
14.2. Die Kündigung hat stets schriftlich zur erfolgen.
15. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter
15.1. Der Kunde erkennt an, dass die Software mit der entsprechenden Bedienungsanleitung und etwaigen Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und dass er bei Überlassung von Softwareprogrammen die Lizenzbedingungen der Lizenzgeber akzeptiert, dessen Leistungs-umfang sich nach den Vorgaben der jeweiligen Lizenzgeber richtet.
15.2. Der Zugänglichkeit von Quellprogrammen durch unbefugte Dritte hat der Kunde mit präventiven Maßnahmen zu begegnen. Der Zugang zu diesen sowie die Übertragung von Quellprogrammen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
15.3. Auch bezüglich Originaldatenträger hat der Kunde Maßnahmen zu treffen, die den Zugang für unbefugte Dritte verhindert.
15.4. Der Kunde hat Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise in der Software und an der Hardware nicht zu entfernen, zu verändern oder zu löschen.
15.5. Er darf die Software nur kopieren, wenn dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist.
15.6. Der Kunde hat uns sofort und schriftlich darüber zu informieren, wenn er durch die von uns gelieferten Waren auf eine Verletzung von Schutz- und Urheberrechten aufmerksam wird.
16. Datenschutz, Referenzliste
16.1. Der Kunde hat die datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland zu beachten. Bei der Durchführung des Vertrags hat er Personen, die in die Vertragserfüllung involviert sind und mit geschützten Daten in Kontakt kommen auf das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz hinzuweisen und zu verpflichten.
16.2. Wir sind berechtigt die für die Vertragsabwicklung nötigen Daten des Kunden vorübergehend elektronisch zu speichern oder zu verarbeiten. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn dieser ist an der Vertragsabwicklung beteiligt.
16.3. Wir gehen vertraulich mit den Daten des Kunden um. Folglich erfolgt die Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung der Daten nach den Bestimmungen des Deutschen Datenschutzrechts. Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten trifft der Dienstleister entsprechende Maßnahmen.
16.4. Um einen Missbrauch der Passwörter und Zugangsdaten zu vermeiden, hat der Kunde diese geheim zu halten und so aufzubewahren, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu diesen finden.
16.5. Firmennamen und Firmenlogos des Kunden werden nur mit vorheriger Zustimmung zu Referenz- oder Präsentationszwecken auf der Webseite angezeigt.
17. Änderungen der Geschäftsbedingungen
17.1. Wir behalten uns vor die Geschäftsbedingungen zu ändern, zu entfernen oder zu erweitern. Bei Änderung, Erweiterung und Entfernung werden alle Vertragspartner hierüber rechtzeitig und vor Wirksamwerden in Kenntnis gesetzt.
17.2. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Änderung, Erweiterung oder Entfernung von Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht schriftlich widerspricht, ist von seiner Zustimmung auszugehen.
17.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen beanspruchen nur solange Geltung für sich, solange die Vertragsparteien keine abweichenden Regelungen treffen, die wir schriftlich bestätigt haben.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Änderungen, Ergänzungen, Entfernung von Teilen dieser Webseite und Unterseiten behalten wir uns vor. Diese bedürfen nicht der vorherigen Ankündigung oder Zustimmung der Besucher und Kunden.
18.2. Alle Aufträge oder Bestellungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen sind schriftlich zu bestätigen.
18.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
18.4. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Dieser befindet sich jedoch ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.
18.5. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Dienstleisters, somit Frankfurt am Main. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der ordentliche Rechtsweg.
18.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss werden, so hat dies gem. § 306 Abs. 1 BGB nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen oder des ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt gem. § 306 Abs. 2 BGB das Gesetz. Ergibt sich eine Regelungslücke, so wird die unwirksame oder nichtige Bestimmung, hätten die Vertragsparteien diese nach dem Sinn und Zweck des Vertrags bedacht, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine neue wirksame gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, um den wirtschaftlichen Erfolg des Vertrags im Interesse der Parteien zu erhalten und durchzuführen.